Unsere Meinung:

Neubaugebiete im Umlegungsverfahren

Das weitere Vorgehen zur Entwicklung von Neubaugebieten nach Paragraph 13b BauGB wurde am 25.07.2019 im Gemeinderat verhandelt. Es ging darum, ob die vier vorgeschlagenen Gebiete in Grossachsenheim, Kleinsachsenheim Ochsenbach und Häfnerhaslach nach dem Umlegungsverfahren entwickelt werden sollen. Beim Umlegungsverfahren werden die Grundstücke durch Umlegung neu geordnet. Die Alternative dazu wäre ein Ankaufverfahren, bei dem die Stadt die Grundstücke erwirbt und anschließend als Bauland wieder verkauft.

 

Unsere Stellungsnahme zu der Beschlussvorlage:

Boden ist ein wertvolles und endliches Gut, mit dem wir verantwortungsvoll umgehen müssen, und deshalb gilt es bei jeder Versiegelung mit viel Bedacht und einem hohen Verantwortungsbewusstsein vorzugehen. Im Großraum Stuttgart gibt es aber einen großen Wohnraummangel und hier stehen wir in der Verantwortung mit zur Abhilfe beizutragen. Zusätzlich hat sich in vielen Gesprächen u.a. im Wahlkampf gezeigt, dass viele Bürger unserer Stadt sehr unzufrieden mit dem exzessiven Baugebietserschließung der letzten Jahre und der nicht mitgewachsenen Infrastruktur sind .

Diese drei Bedürfnisse gilt es also zu bedenken

  • Schutz unserer Böden für zukünftige Generationen und zur Lebensmittelproduktion (Wichtig im Hinblick auch auf Klimawandel mit reduzierten Erträgen)
  • Die effiziente Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle
  • Eine städtebauliche Planung, die auch den Bedürfnissen der bereits in Sachsenheim lebenden Bürgern gerecht wird, da jedes Bauen unsere Stadt für Jahrzehnte prägt.


Daraus folgt für uns:
Wir sehen den großen Wohnungsbedarf und tragen deshalb die Erschließung neuer Gebiete mit, dies sollte aber verantwortungsvoll geschehen und hier sind wir uns nicht sicher, ob das mit dem geplanten Umlegungsverfahren überhaupt möglich ist, d.h.

  • wir erwarten eine effiziente Nutzung der zu versiegelnden Böden, um möglichst vielen Menschen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können (Planung mit Geschosswohnungsbau und/oder Reihenhäuser, nicht vorrangig Einfamilienhäuser)
  • Konzeptausschreibungen, die den Bedürfnissen zukünftiger Bewohner und den Sachsenheimer Bürgern gerecht werden, wie z.B. Mehrgenerationenhäuser und andere attraktive Wohnmöglichkeiten für Senioren wie z.B. Senioren-WGs (dies schafft auch wieder Wohnraum für Familien durch freiwerdende Häuser) und  private Baugemeinschaften (ermöglicht bedarfsgerechteres Bauen)
  •  Mietwohnbau mit höheren Anteil geförderter Wohnungsbau. Der Gemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr einer Quote von 10% zugestimmt. Da aber geförderter Wohnraum auch Familien unterstützen soll und z.B.  eine 4-köpfige Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 67.000 Euro eine Berechtigung hat, setzen wir uns für eine höhere Quote mit dem Ziel von 20% ein.

Dies sind die Punkte, die wir unter einem verantwortungsvollen, guten Bauen verstehen: effiziente Bodennutzung, qualitativ hochwertiger, bezahlbarer und passender Wohnraum.

Wir sehen aber große Schwierigkeiten darin, dass bei einem Umlegungsverfahren mit vielen Eigenbedarfsanmeldungen wirklich umsetzten zu können. Theoretisch sind viele dieser Punkt zwar über  den Bebauungsplan möglich, aber praktisch muss man jedes Mal mit Eigentümer verhandeln. Beim Ankaufverfahren findet die Verhandlung hingegen einmal und zwar am Anfang statt. Prinzipiell fordern wir die Stadt auf mit fairen Verhandlungsangeboten auf die Eigentümer zuzugehen.

Gestellte Anträge
•    Projektgruppe zur zeitnahen und engmaschigen Begleitung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
•    Freiwillige ökologische Ausgleichsmassnahmen (wie auch fraktionsübergreifend vom Bezirksbeirat KS gefordert)

 

Weitere Informationen: Beitrag in der Sachsenheimer Zeitung